Zum ersten Mal in der deutschen Geschichte gewährt die Weimarer Verfassung von 1919 Frauen grundsätzlich die gleichen staatsbürgerlichen Rechte, also das aktive und passive Wahlrecht. Von allgemeiner Gleichberechtigung ist nicht die Rede. Deshalb konnten auch die männlich geprägten ehe- und familienrechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches beibehalten werden.
Frauen wie der bayerischen Reichstagsabgeordneten Toni Pfülf reichte die staatsbürgerliche Gleichstellung nicht aus. Sie kämpften für generelle Gleichberechtigung – auch im ökonomischen Bereich.
Geschrieben von: Dr. Dorothee Klinksiek