95 Jahre Frauenwahlrecht

12. Januar 2014

Am 12. Januar 1919 durften Frauen in Bayern zum ersten Mal wählen. Sie waren aufgerufen, sich an den ersten demokratisch legitimierten Landtagswahlen des neuen Freistaats Bayern zu beteiligen. Zum ersten Mal konnten sie auch selbst für den Landtag kandidieren.

Eine Woche später, am 19. Januar 1919, durften sie erstmals bei der Wahl zur Verfassungsgebenden Nationalversammlung das aktive und passive Wahlrecht auf Reichsebene ausüben. Am 15. Juni 1919 konnten Frauen über die Zusammensetzung der bayerischen Kommunalparlamente mitentscheiden.

Bis dahin war es ein langer Weg.

Die gut organisierte, einflussreiche bürgerliche Frauenbewegung hielt das Frauenwahlrecht zwar für wünschenswert, aber nicht für zentral auf dem Weg zur Emanzipation.

Für die proletarische Frauenbewegung hingegen war das Mitspracherecht in politischen Angelegenheiten der entscheidende Schritt zur Überwindung des Klassenstaates und damit zur Befreiung der Frau.

Beim Erfurter Parteitag 1891 nahm die SPD die Forderung nach einem Frauenwahlrecht offiziell ins Programm auf, 1895 brachte die SPD Reichstagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Reform des Wahlrechts ein. Sie wollte das Wahlrecht auch für Frauen durchsetzen.

Die Mehrheit des konservativ geprägten Reichstags lehnte die Reform jedoch ab. Auch weitere Vorstöße in den Folgejahren scheiterten.

Damit gaben sich die Genossinnen nicht zufrieden. Immer wieder mahnten sie das Frauenwahlrecht an und fanden auch unter radikalen bürgerlichen Frauen Mitstreiterinnen. 1902 gründeten die Feministinnen Anita Augspurg und Lida Heymann den ersten Verein für Frauenstimmrecht. In den folgenden Jahren wurden im ganzen Reich weitere Vereine für Frauenstimmrecht gegründet, aber im bürgerlichen Lager spielte die Frage des Frauenstimmrechts nach wie vor nur eine untergeordnete Rolle. Die II. Internationale Frauenkonferenz der Sozialistinnen beschloss 1910 in Kopenhagen auf Antrag von Clara Zetkin, einen eigenen Kampftag zur Durchsetzung frauenpolitischer Forderungen einzuführen. Im Mittelpunkt des ersten Internationalen Frauentags 1911 stand das Frauenstimmrecht. Im ganzen Reich gingen Frauen und Männer zu tausenden auf die Straße, um der Forderung nach Frauenstimmrecht Nachdruck zu verleihen. Auch die folgenden Frauentage standen ganz im Zeichen des Frauenstimmrechts.

Der 1. Weltkrieg verhinderte zwar weitere zielgerichtete Agitationen, aber die Frage des Frauenstimmrechts geriet zumindest in der SPD nicht in Vergessenheit. Im November 1918 setzte die SPD geführte Provisorische Reichsregierung das Frauenwahlrecht durch.

Auf Reichsebene nutzten 82% der Frauen ihr neues Recht und gingen zur Wahl. Gewählt wurden allerdings nur 37 Frauen, davon 22 Genossinnen. Ein enttäuschendes Ergebnis –Frauen machten damit nicht einmal 10% der Abgeordneten aus. Die Zahl der weiblichen Abgeordneten blieb während der Weimarer Republik auf diesem niedrigen Niveau.

Im ersten frei gewählten Bundestag waren Frauen nur mit 6,8% vertreten – noch weniger als im Reichstag. Fast 40 Jahre lang änderte sich kaum etwas – der Frauenanteil blieb unter 10%. Kein Wunder, dass sich frauenpolitisch so wenig bewegte.

1987 gab es einen deutlichen Sprung nach oben auf 15,4%– nicht zuletzt, weil die SPD ihren Frauenanteil deutlich steigerte. 1994 lag die Anzahl der Parlamentarierinnen bereits bei 26,3% - auch dank der 1988 beschlossenen Quote. Im aktuellen Bundestag liegt die Frauenquote bei gut 36%, in der SPD Fraktion bei gut 42%.- zweifellos ein Fortschritt, aber durchaus noch steigerungsfähig. Es war ein langer, harter Kampf bis das Frauenwahlrecht durchgesetzt werden konnte und der Kampf ist noch nicht zu Ende. Denn die SPD Frauen wollen die Hälfte des Himmels, die Hälfte der Erden, die Hälfte der Macht. Deshalb:

Frauen MACHT Politik

Teilen