Die AsF begrüßt die heutige Forderung der SPD-Fraktionsvizin Dr. Simone Strohmayr nach einer Überarbeitung des bayerischen Gleichstellungsgesetzes von 1996.
Nachhaltige Frauenförderung brauche eine zeitgemäße gesetzliche Grundlage und dürfe nicht vom Wohlwollen Einzelner abhängen. Strohmayr: „Man sieht es ja am bayerischen Kabinett, wohin die Frauenförderung geführt hat: Von insgesamt 18 Posten sind nur fünf mit Frauen besetzt.“
Die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion teilt daher nicht den Optimismus von Finanzminister Söder, der in der heutigen Sitzung des bayerischen Kabinetts die Steigerung des Frauenanteils an Führungspositionen beim Freistaat hervorhob. Dieser habe sich von 1997 bis 2012 auf 36,5 Prozent erhöht. Dazu Strohmayr: „Wir wollen nicht noch 15 Jahre warten, bis wir die von uns geforderten 50 Prozent erreicht haben. Wir brauchen die Quote und müssen sie in einer Novelle des Gleichstellungsgesetzes festschreiben.“ Die schwäbische Abgeordnete fordert zudem, Gleichstellungskonzepte für alle öffentlichen Behörden zu erarbeiten und den Gültigkeitsbereich des Gleichstellungsgesetzes zu erweitern.