Frauen! Redet über Eure Löhne!

19. März 2015

Anläßlich des Equal Pay Day am Freitag dem 20. März 2015 erklärt die Landesvorsitzende der bayrischen SPD-Frauen Micky Wenngatz:

„Am 20. März 2015 ist leider wieder Equal Pay Day. Der Tag erinnert daran, dass Frauen zirka 79 Tage mehr im Jahr arbeiten müssen, bis sie das Gehalt von Männern erreichen (Lohnlücke von 22 Prozent, in Bayern sogar 25%).Schlimm genug!

Kaum erwähnt wird jedoch, dass die Einkommenslücke sogar 50 Prozent beträgt. Die Bundesrepublik Deutschland ist in Europa in der absoluten Spitzengruppe, wenn es um Lohnungerechtigkeit geht (siehe Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Pressemitteilung vom 27.08.14). Demnach sind Frauen von Niedriglöhnen und unsicherer Beschäftigung besonders betroffen. Ab einem Bruttoeinkommen von 40 000 Euro gibt es mehr als doppelt so viele Männer wie Frauen und in der Gruppe mit Einkommen von über 75 000 Euro finden sich weniger als 20% Frauen.

Oft wissen Frauen und Männer nicht einmal von diesen Unterschieden und darum ist es Zeit für das 'Spiel mit offenen Karten'. Dazu soll ein Gesetz zur Entgeltgleichheit beitragen, in dem Transparenzregelungen vorgesehen sind. Trotz der Unkenrufe aus der Wirtschaft, bei dem geplanten Entgeltgleichheitsgesetz handle es sich um ein bürokratisches Monster, ist die die zügige Beschlussfassung eines solchen Gesetzes absolut notwendig.

Jedoch werden mit so einem Gesetz weder Steuerungerechtigkeiten noch Ungleichheiten bei den Gehältern abgeschafft. Die Durchsetzung tatsächlicher Lohngleichheit erfordert darüber hinaus endlich die Abschaffung des Ehegattensplittings, ein Rechtsanspruch auf die Rückkehr aus Teilzeit in Vollzeit, die Aufwertung frauendominierter Berufe sowie die Reform der Minijobs.

Als Fazit bleibt: Eine langjährige Arbeit im Minijob oder Teilzeitarbeit in Kombination mit dem Ehegattensplitting zahlt sich für Frauen nicht aus, im Gegenteil, es ist der Weg in die Altersarmut“.

Hintergründe zur Lohn- und Einkommenslücke

Beim Jahreseinkommen werden neben Erwerbstätigkeit auch weitere Einkommensarten wie Unternehmens- und Vermögenseinkommen, Alterseinkommen, einschließlich der sehr hohen Einkommen analysiert.

Die Lohnlücke in Deutschland wird sowohl in bereinigter und als auch in unbereinigter Form dargestellt. Die unbereinigte Lohnlücke beträgt 22 Prozent und vergleicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer miteinander, unabhängig von individuellen Faktoren wie der wöchentlichen Arbeitszeit, der Branche oder der Hierarchiestufe. Der Unterschied von 22 Prozent ist somit auf schlechtere Zugänge von Frauen in bestimmte Berufe oder Gehaltsgruppen zurückzuführen.

Die bereinigte Lohnlücke dagegen klammert diese Faktoren aus. Hier werden nur Gehälter von Frauen und Männern herangezogen, die vergleichbare Berufsbiografien haben. Diese bereinigte Lohnlücke beträgt je nach Rechnung 7-8 Prozent und ist alleine mit dem Geschlecht der Entlohnten zu begründen.

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