Die SPD Frauen Bayern üben scharfe Kritik am Verbot für medikamentösen Schwangerschaftsabbruch per Videosprechstunde. Die Versorgung und Unterstützung von Frauen, die ungewollt schwanger werden, erfordert dringend grundlegende Verbesserungen statt weiterer Stigmatisierung und zusätzlicher Hürden.
Derzeit bestehen in Bayern gravierende Versorgungsdefizite, die nicht weiter durch das Verbot verschärft werden dürfen. Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen, sind häufig mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert: Es fehlt an umfassender Information, und Zugang zu geeigneten Kliniken.
Das Verbot der Telemedizin bei Schwangerschaftsabbrüchen verschärft diese schwierige Situation weiter. Statt den betroffenen Frauen in einer ohnehin schon belastenden Lebensphase zu helfen, schafft dieses Verbot noch mehr Unsicherheit und Diskriminierung. Besonders in Bayern, das laut der Elsa-Studie bundesweit am schlechtesten bei der Versorgung von ungewollten Schwangeren abschneidet, ist der Einsatz von Telemedizin von großer Bedeutung.
Der Vorstoß von CSU und Freien Wählern, die telemedizinische Beratung bei medikamentösen Schwangerschaftsabbrüchen bis zur 9. Woche zu verbieten und von einem „Online-Shopping“ zu sprechen, verkennen die Ernsthaftigkeit und Dringlichkeit des Themas. Und stößt bei den SPD Frauen auf entschiedene Ablehnung. Ein solches Verbot würde die ohnehin mangelhafte Versorgungslage in Bayern weiter verschärfen und den betroffenen Frauen noch größere Schwierigkeiten bereiten, die notwendige Hilfe zu erhalten.
Micky Wenngatz, die Vorsitzende der SPD Frauen, betont: „ Stigmatisierung und eine schlechte Versorgungslage sind auch in Bayern nicht hinnehmbar. Keine Frau trifft die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch leichtfertig. Es handelt sich um eine schwierige, oft traumatische Entscheidung, die durch umfassende Beratung und Unterstützung erleichtert werden sollte.
Wenn telemedizinische Beratung jetzt verboten ist, muss vor Ort noch dringender eine deutlich bessere Versorgung gewährleistet werden. Doch bis dahin ist die telemedizinische Beratung für betroffene Frauen unverzichtbar. Frauen verfügen über ein grundlegendes Recht auf umfassende medizinische Versorgung, auf Beratung und auf Unterstützung in einer schwierigen Lebensphase. Es muss alles getan werden, um diese Rechte zu wahren und weiter zu stärken.“